Liebe Nordfreunde, vor Beginn der neuen Saison möchten wir noch einmal mit allen Mitgliedern, Eltern, Partnern und Nordfreunden feiern und damit auch unser "neues" Schachzentrum einweihen. Wir hatten ehrenamtliche Helfer, die sich bereiterklärt haben, unser Schachzentrum zu renovieren. Auch an dieser Stelle ein ganz Herzliches Dankeschön an unsere Helfer!!! Wir möchten Euch einladen zu einem Grillfest am 30.08.2024! Los geht’s um 18.00 Uhr! Fleisch wird von uns besorgt und von unserer Vereinskasse getragen. Freuen würden wir uns über gespendete Salate und ggf. Kuchen. Wer spenden möchte, sollte dies bitte unserem Kevin oder mir mitteilen. Getränke werden wie gewohnt für kleine Preise angeboten. Für eine bessere Planung bitte ich möglichst um eine kurze Rückmeldung, wer mit wie vielen Personen kommen möchte. Wir freuen uns auf einen gemütlichen Abend! Liebe Grüße Dieter Klein im Auftrag des Vorstands
Vorstand
Nord Rundbrief – Frohe Weihnachten
Liebe Nordfreunde,
das Jahr neigt sich dem Ende entgegen.
Zeit, so langsam zur Ruhe zu kommen,
Zeit, das ablaufende Jahr noch mal rückwirkend zu betrachten,
Zeit, einmal innezuhalten!
Wenn die stille Zeit vorbei ist, wird´s auch wieder ruhiger!
Karl Valentin
Der Schachverein Mülheim-Nord wünscht allen Mitgliedern, Euren Familien und allen Nordfreunden sehr schöne und besinnliche Festtage sowie einen guten Rutsch in ein gesundes, friedliches und erfolgreiches Jahr 2024!! Frohe Weihnachten!
Liebe Grüße
Dieter Klein im Namen des Vorstands
Nord-Rundbrief vom 03.01.2022
Liebe Nordfreunde,
der SV Nord wünscht Euch, allen Mitgliedern und allen Nordfreunden ein gutes, ein glückliches, ein erfolgreiches, …, vor allem ein gesundes Jahr 2022!!
Leider startet das neue Jahr wie 2021 endete. Coronabedingt müssen wir auch weiterhin mit Einschränkungen im täglichen Leben, leider auch bei unserem gemeinsamen Sport und Hobby umgehen.
Nach der derzeitig gültigen Coronaschutzverordnung gilt in unserem Schachzentrum nun die „2G+-Regel“.
Dies bedeutet, dass alle Mitglieder über 16 Jahre sich zusätzlich zur Impfung noch testen lassen müssen, um an unserem Vereinsabend teilzunehmen.
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen außerhalb der Schulferien weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Wir werden den Vereinsspielabend am Freitag und damit auch das Jugendtraining weiterhin anbieten und die Entwicklung beobachten.
Den Mittwochnachmittag werden wir leider derzeit unter diesen Voraussetzungen nicht durchführen können.
Für unseren Spielbetrieb gilt auf Bezirksebene derzeit folgende Regel:
1. Die „2G+ – Regel“ findet auch hier Anwendung, d.h. man braucht einen maximal 24 Stunden alten Bürgertest, um teilnehmen zu können.
2. Eine Maskenpflicht am Brett besteht aktuell nicht mehr.
Die sich ständig ändernden Regeln überfordern so manche Organisation und stellen leider auch eine Belastung für jeden Einzelnen dar. Es steht zu erwarten, dass die kommende Schutzverordnung weitere Änderungen beinhalten wird. Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Wie schon so oft, hoffen wir auf einen baldigen Schritt Richtung Normalität! Wir bedanken uns bei Euch für Eure Treue in dieser schwierigen Zeit!
Liebe Grüße und bleibt bitte gesund
Dieter Klein im Namen des Vorstands
Vorstandsinformation vom 24.11.2021
Liebe Nordfreunde,
auch wenn wir euch bereits eine schöne Adventszeit gewünscht haben, so müssen wir uns heute aus aktuellem Anlass doch noch einmal an euch wenden.
Wie ihr sicher alle mitbekommen habt, hat sich die Coronalage in den letzten Wochen dramatisch verschlechtert, mit der Folge, dass seit Mittwoch eine neue Corona-Schutzverordnung für NRW gültig ist. Diese hat auch für unseren Spielbetrieb Auswirkungen.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Zugangsregelung. Spielberechtigt am Spielabend (Freitag und Mittwoch) sowie bei den Mannschaftskämpfen sind nur noch Geimpfte und Genesene (2G). Getestete haben keinen Zugang mehr! Ausgenommen hiervon sind Jugendliche unter 16 Jahren sowie Personen, die gemäß ärztlichem Attest nicht geimpft werden können.