Liebe Mitglieder und Freunde des SV Nord,
nachdem die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW eine Lockerung der Maßnahmen verfügt hat, möchten auch wir unser Schachzentrum zwar etwas eingeschränkt aber wieder öffnen! Wir freuen uns daher, Euch schon ab kommenden Freitag, 15.05.2020, zum Spielabend im Schachzentrum zu begrüßen!
Es geht nach 8 Wochen endlich wieder los! Durch behördliche Vorgaben sind wir jedoch gezwungen, einige Regeln einzuhalten!
Wir bitten Euch daher dringend, die als Anlage beigefügten Regeln zu lesen und zu befolgen!
Als wichtigste Regel gilt die Vorgabe eines Mindestabstands von 1,50 m! Wir haben uns entschieden, die „Maskenpflicht“ verbindlich vorzugeben und auch zur Sicherstellung der Abstandsregel die Personenzahl zu begrenzen.
Das Kinder- und Jugendtraining kann wie bisher zwischen 17.30 Uhr und 18.45 Uhr stattfinden. Ich bitte auch hier, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Um eine Durchmischung mit der nachfolgenden Gruppe der „Senioren“ zu vermeiden, bitte ich Eltern und Betreuer, die Kinder rechtzeitig um 18.45 Uhr abzuholen und die Teilnehmer am Abendspieltag auch erst um 19.15 Uhr zu erscheinen.
Wir hoffen alle, bald wieder zum normalen Alltag zurückkehren zu können! Nun freuen wir uns, dass wir uns endlich wieder real treffen können!
Mit lieben Grüßen
Der Vorstand des SV Nord
Liebe Schachfreunde des
SV Mülheim-Nord 1931 e.V.
Aufgrund behördlicher Auflagen sind wir im Zusammenhang der Corona-Pandemie zu strengen Hygiene-Maßnahmen verpflichtet worden. Wir bitten Sie diese sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse des Schachvereins Mülheim-Nord GENAU einzuhalten, da ansonsten die Schließung unseres Spiellokals droht!
Bitte vermeiden Sie es auch, über die Regelungen mit dem Spielleiter oder dem Vorstand zu diskutieren. Wir haben versucht, eine abwägende Regelung zu treffen, die im Interesse aller Schachspieler ist, zugleich aber den Vorschriften entspricht. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Verhalten von Schachfreunden als unangemessen interpretiert werden könnte, mit der Folge, dass diese dann nicht mehr in das Schachzentrum zurückkommen könnten!
Bitte beachten Sie folgende besondere Regeln für unser Spiellokal:
- Beachten Sie bitte die Ihnen bekannten üblichen Infektionsschutzmaßnahmen. Dazu zählen:
- Abstandsgebot von 1,5 Meter im gesamten Spiellokal. Sollte Ihnen ein Schachfreund entgegenkommen (z.B. im Flur), weichen Sie aus!
- Niesen und Husten in die Armbeuge
- Verzichten Sie auf das Händeschütteln bei der Begrüßung und beim Gratulieren
- Verzichten Sie möglichst auf das Sprechen beim Schachspiel (was sowieso nicht sein sollte), da Infektionen häufig beim Sprechen übertragen werden.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
- Bitte halten Sie die markierten Tische unbedingt frei, da zwischen den Spielern ein Abstandsgebot von 1,5 Meter zu wahren ist (nicht aber vom gegnerischen Spieler)
- Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, bitten wir, die an jedem Tisch ausliegenden Listen (Spielpaarungen mit Datum) auszufüllen. Wenn Sie das Brett verlassen, dann desinfizieren Sie bitte Brett, Figuren und Uhr mit Desinfektionsmittel (beim Spielleiter zu erhalten) und zeichnen das bitte auf der Liste „Spielpaarungen“ ab.
- Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund behördlicher Auflagen je Raum nur eine maximale Spielerzahl zulassen dürfen. Sie ergibt sich aus den von uns freigegebenen Brettern.
- Beim Eintritt in das Spiellokal bitten wir, dass Sie sich die Hände desinfizieren.
- Nach jedem Toilettengang bitten wir Sie, die Hände – wie Sie es gewöhnt sind – gründlich mit Seife nach dem „30 Sekunden“-Prinzip zu waschen.
- Die Toilettenbenutzung ist immer nur EINER PERSON GLEICHZEITIG JE TOILETTE GESTATTET. In dringenden Fällen dürfen Herren in dieser Ausnahmesituation auch die Damentoilette benutzen.
- Bitte beachten Sie die neu eingeführte Einbahnstraßenregelung im Flur. Unser „traditioneller“ Flur dient lediglich als Zugangsbereich. Der Ausgang erfolgt über die Tür in unserem kleinen Spielraum (gekennzeichnet).
- Die Zubereitung offener Speisen in der Küche muss vorläufig aufgrund behördlicher Auflagen unterbleiben. Geschlossene Speisen (Chips etc. und Getränke werden weiterhin gereicht).